Die Betriebsratswahl ist für Arbeitnehmer essenziell, da der Betriebsrat die Rechte der Belegschaft wahrt und fördert. Noch sieht das Betriebsverfassungsgesetz keine elektronische Stimmabgabe vor. Andere gesellschaftliche Bereiche haben jedoch bereits vorgemacht, dass Online-Wahlen eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Wahlformen sind. Universitäten, Hochschulen, Parteien, Kammern, Genossenschaften, Kirchen und viele weitere Organisationen wählen bereits online. Das ist der Grund, warum der Gesetzgeber in Kürze auch die Online-Betriebsratswahl einführen könnte. Wir informieren Sie über alle relevanten Entwicklungen.