
Am Sonntag – dem 23.04. – werden alle Augen in Europa auf Frankreich gerichtet sein. Denn dort findet die erste Runde der diesjährigen Präsidentschaftswahl statt. Und diese entscheidet wer gemeinsam mit dem die Umfragen anführenden Emanuel Macron in die Stichwahl ziehen wird. Doch wie funktioniert eigentlich das französische Wahlsystem zur Präsidentschaftswahl?
Direkte Mehrheitswahl – meist in zwei Wahlgängen
Der Präsident der Republik – wie der Staatspräsident in Frankreich genannt wird – wird direkt durch das französische Volk für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Er kann beliebig oft wiedergewählt werden, jedoch dürfen maximal zwei Amtszeiten direkt aufeinander folgen. Meist findet die Wahl in zwei Wahlgängen statt, da ein Kandidat im ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahl die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erlangen muss, um als gewählt zu gelten. Dies kam seit 1965 nicht mehr vor. Aus diesem Grund folgt auf den ersten Wahlgang eine Stichwahl. In die Stichwahl, zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang, ziehen die beiden Kandidaten ein, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Nach diesem Wahlgang gilt der Kandidat gewählt, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreichen konnte. Dieses zweistufige Wahlverfahren wird auch als romanische Mehrheitswahl bezeichnet.
Wahlrecht zur Präsidentschaftswahl in Frankreich
Aktives Wahlrecht
Über das aktive Wahlrecht zur Präsidentschaftswahl verfügen alle französischen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in die Wahllisten beziehungsweise das Wählerregister eingetragen sind.
Passives Wahlrecht
Wählbar, also passiv wahlberechtigt, sind ebenso alle Franzosen, die älter als 18 Jahre sind. Diese müssen jedoch bevor sie kandidieren dürfen auf Unterschriftenfang gehen.
So benötigt jeder Kandidat zur Präsidentschaftswahl mindestens 500 Unterstützerunterschriften von Mandatsträgern aus mindestens 30 verschiedenen Departements oder Überseegebietskörperschaften. Und um die Sache noch etwas komplizierter zu machen, dürfen maximal 10% der Stimmen aus ein und demselben Departement stammen.
Mandatsträger, die zur Unterschrift berechtigt sind können beispielsweise diese sein:
- Parlamentsmitglieder
- Mitglieder des Europäischen-Parlaments
- Parlamentarier auf Regional- und Departementebene
- Bürgermeister
Auf diese Weise sollen Spaßkandidaten abgeschreckt und Lokalkandidaten ferngehalten werden. Es gilt überdies sicherzustellen, dass nur Kandidaten von nationaler Bedeutung zur Präsidentschaftswahl antreten.
Die Liste der Kandidaten muss spätestens 15 Tage vor dem ersten Wahlgang durch den Verfassungsrat, der auch die Gültigkeit der Kandidatur und die Rechtmäßigkeit der Wahl überwacht, veröffentlicht werden.
Kandidaten im ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahl 2017
In der ersten Runde der französischen Präsidentschaftswahl treten am Sonntag diese elf Kandidaten gegeneinander an:
- Nathalie Arthaud (Lutte ouvrière)
- François Asselineau (Union populaire républicaine)
- Jacques Cheminade (Solidarité et progrès)
- Nicolas Dupont-Aignan (Debout la France)
- François Fillon (Les Républicains)
- Benoît Hamon (Parti socialiste)
- Jean Lassalle (Résistons!)
- Marine Le Pen (Front National)
- Emmanuel Macron (En Marche!)
- Jean-Luc Mélenchon (La France insoumise)
- Philippe Poutou (Nouveau Parti anticapitaliste)
Den Umfragen zufolge werden am Ende Emanuel Macron und Marine Le Pen in der Stichwahl gegeneinander antreten.
Wir halten Sie in unseren #WahlNews über den Ausgang und alle Zwischenstände der Präsidentschaftswahl in Frankreich auf dem Laufenden.