POLYAS Wahllexikon

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E-Voting

Unter E-Voting versteht man eine Stimmabgabe auf elektronischem Weg (das E steht für Electronic). Im Berreich E-Voting haben sich unterschiedliche Methoden entwickelt. Gemeinsam ist ihnen, dass bei der Wahl kein Papier benötigt wird.

Wahlcomputer

Eine frühe Form des E-Votings ist das Wählen per Wahlcomputer, auch Wahlmaschine oder Electronic Voting Machine genannt. Mechanisch betriebene Wahlautomaten gab es bereits im 19. Jahrhundert in den USA. Hier kamen auch die ersten Wahlcomputer zum Einsatz. In Deutschland wurden erstmals bei der Bundestagswahl 2005 solche Geräte eingesetzt, um das E-Voting zu ermöglichen. Doch die Verwendung von Wahlcomputern wurde 2009 in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts untersagt. Der Grund dafür war ein Mangel der öffentlichen Nachvollziehbarkeit des Wahlvorgangs.

E-Voting im Internet

Online-Wahl
Anders als bei den Wahlcomputern wird beim E-Voting per Internet keine zusätzliche Maschine benötigt. Die Online-Wahl kann von jedem internetfähigen Endgerät aus durchgeführt werden, auch von Tablets oder Smartphones. Insofern fördert das E-Voting die Mobilität und Flexibilität der Wahlberechtigten erheblich.

Lesen Sie hier mehr über die Online-Wahl

Online-Abstimmung
Nicht immer geht es bei einer Stimmabgabe um die Wahl von Personen, Listen oder Parteien. Auch Sachfragen können per geheimer Entscheidung geklärt werden. In diesem Fall spricht man von einer Online-Abstimmung. Doch auch diese fällt in den Bereich des E-Votings.

Live-Voting
Ebenso verhält es sich mit dem Live-Voting. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des E-Votings. Die Wahl oder auch Abstimmung erfolgt auf einer Versammlung – etwa von Vereinen, Parteien oder Aktionären (Hauptversammlung) – und liefert die Ergebnisse in Echtzeit. Dadurch entfällt die für die Papierwahl charakteristische Auszählung der Stimmzettel.

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Siehe auch: Web 2.0, Wahlcomputer, Wahllokal, Online-Abstimmung, Internetwahl


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