POLYAS Wahllexikon

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Listenmandat

Bei der Bundestagswahl werden von den 598 Mandaten 299 Sitze über Direktmandate vergeben. Die weiteren 299 Mandate sind „Listenmandate“. Sie werden den Abgeordneten über die Landesliste ihrer Partei zugeteilt. Die Landesliste gibt die Reihenfolge an, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen.

So werden die Listenmandate vergeben:

Die Partei, die durch die Zweitstimme den größten Prozentsatz erhält, bekommt die meisten Sitze im Parlament. Die Parteien erstellen eine Landesliste mit ihren Kandidaten. Je größer der gewonnene Anteil an Zweitstimmen einer Partei ist, desto mehr Listenmandate erhält sie. Die Kandidaten ihrer Landesliste ziehen der Reihenfolge nach und in Abhängigkeit von der Anzahl der vergebenen Listenmandate in den Bundestag ein.

Siehe auch: Wahlsystem, Infografik Wahlsystem Deutschland, Überhangmandat, Erststimme, Zweitstimme, Bundestagswahl


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