POLYAS Wahllexikon

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Panaschieren

Panaschieren ist ein Begriff aus dem Wahlrecht und bedeutet "mischen" oder "farbig machen". Anwendung findet das Panaschieren bei freien Listenwahlen.

Die Wähler können bei Wahlen mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem die verfügbaren Stimmen auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten verteilen. So können sich die Wähler das gewünschte Gremium selbst zusammenstellen, indem unterschiedliche Kandidaten von verschiedenen Listen (z.B. also Parteien) kombiniert werden.

Die Stimmenauszählung bei Listenwahlen erfolgt häufig nach dem Verhältniswahlrecht, da dieses Auszählungsverfahren als besonders demokratisch gilt. Die Möglichkeit des Panaschierens unterstützt dabei die Abbildung des Willens des einzelnen Wählers.

Erfahren Sie jetzt mehr zur Stimmenauszählung nach dem Verhältniswahlrecht!

Das Panaschieren ist eine Möglichkeit der Stimmgebung. Häufig tritt bei offenen Listenwahlen zusätzlich auch die Möglichkeit des Kumulierens - also des Stimmhäufens - auf. 

Vorteile von Panaschieren
Der positive Aspekt des Panaschierens ist, dass der Wähler in seiner Wahlentscheidung vollkommen frei ist, er muss sich nicht für eine Liste entscheiden, wenn ihm einer der Kandidaten nicht gefällt, sondern hat die Option sich die Kandidaten der unterschiedlichen Wahllisten selbst zusammenzustellen. 
Negativ jedoch ist, dass durch die Möglichkeit des Panaschierens auch Fehler beim Ausfüllen des Stimmzettels entstehen können, so dass dieser ungültig wird.

Schon gewusst?
Neben Panaschieren ist eine weitere Möglichkeit der flexiblen Stimmgebung auch die Online-Wahl!

Wie funktioniert das?

Siehe auch: Listenwahl, Kumulieren, Wahlrecht, Freie Listenwahl, Verhältniswahl


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